Internationale Kindesentführung

In der heutigen Zeit hat die Zahl der Fälle von internationaler Kindesentführung oder -entziehung erheblich zugenommen. Dieser Anstieg wird auf die zunehmende weltweite Mobilität und die wachsende Zahl internationaler Ehen zurückgeführt.

In Situationen von Scheidung oder Paarproblemen kann ein Elternteil das Kind ohne die Zustimmung des anderen Elternteils oder ohne die erforderliche gerichtliche Genehmigung in ein anderes Land bringen. Diese Situation kann äußerst kompliziert sein und erfordert die Intervention von Anwälten, die auf Strafrecht und internationales Recht spezialisiert sind.

Was ist internationale Kindesentziehung?

nternationale Kindesentziehung wird als der Transfer oder das Festhalten eines Kindes in einem Land, das nicht dem Land seines gewöhnlichen Aufenthalts entspricht, ohne die Zustimmung des anderen Elternteils, definiert. Dieses Phänomen tritt besonders häufig in Familien auf, bei denen die Eltern unterschiedliche Nationalitäten haben oder im Ausland leben. Es kann jedoch auch zwischen Bürgern desselben Landes auftreten, die im Ausland über Zweitwohnungen verfügen.

Rechtliche Aspekte der internationalen Kindesentführung


In Spanien wird die internationale Kindesentziehung durch ein komplexes rechtliches Rahmenwerk geregelt, das verschiedene Vorschriften und internationale Abkommen umfasst:

1. Haager Übereinkommen von 1980: Dieses Abkommen ist das Hauptrechtsinstrument zur Bekämpfung der internationalen Kindesentführung. Ziel ist es, die sofortige Rückführung des Kindes in das Land des gewöhnlichen Aufenthalts zu gewährleisten, mit Ausnahme bestimmter außergewöhnlicher Fälle. Das Abkommen legt ein dringendes und vorrangiges gerichtliches Verfahren fest und begrenzt die Gründe, aus denen die Rückführung verweigert werden kann.
2. Verordnung 2019/1111 der Europäischen Union (Brüssel II ter): Diese Verordnung ergänzt das Haager Übereinkommen innerhalb der Mitgliedstaaten der EU, indem sie wesentliche Aspekte wie die Anhörung des Kindes stärkt und die Gründe einschränkt, aus denen die Rückführung des Kindes nicht durchgeführt werden kann.
3. Bilaterale Abkommen: Spanien hat bilaterale Abkommen mit mehreren Ländern, die die rechtliche Zusammenarbeit und die Rückführung von Kindern regeln.
4. Rechtliche Instrumente für Länder ohne Abkommen: In Fällen, in denen eine Entführung in Länder ohne Abkommen mit Spanien erfolgt, umfassen die rechtlichen Instrumente internationale Rechtshilfeersuchen, die Exequatur von spanischen Urteilen und interne Verfahren im Land, in dem sich das Kind aufhält. Diese Mechanismen sind jedoch in der Regel weniger effektiv.

Präventive Maßnahmen und Sofortmaßnahmen

Wenn der Verdacht besteht, dass ein Kind entzogen werden könnte, ist schnelles Handeln entscheidend. Zu den präventiven Maßnahmen gehören:

- Antrag auf Ausreiseverbot: Durch ein dringendes gerichtliches Verfahren kann ein Ausreiseverbot für das Kind aus dem Land beantragt werden, was allgemein als „Grenzschließung“ bezeichnet wird. Dies schließt auch die Einziehung des Reisepasses des Kindes und das Verbot ein, einen neuen auszustellen.
- Nachweis des Entführungsrisikos: Es muss dem Richter nachgewiesen werden, dass ein tatsächliches Entführungsrisiko besteht. Dieses Risiko ist größer, wenn das Kind in ein Land gebracht werden könnte, das nicht Vertragsstaat des Haager Übereinkommens ist.

Falls die Entführung bereits stattgefunden hat, umfassen die Sofortmaßnahmen:

- Antrag auf Rückführung des Kindes: Der Antrag sollte so schnell wie möglich gestellt werden, da das Haager Übereinkommen vorsieht, dass nach einem Jahr seit der Entführung und wenn sich das Kind bereits in seiner neuen Umgebung integriert hat, die Rückführung nicht automatisch erfolgen kann.
- Überlegung zur Ablehnung der Rückführung: Der Elternteil, der das Kind entzogen hat, kann sich der Rückführung aus verschiedenen Gründen widersetzen, einschließlich des physischen oder psychischen Risikos für das Kind oder der Ablehnung des Kindes selbst.


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