Der Unterschied zwischen Totschlag und Mord liegt in der Schwere der Tat und der Absicht des Täters. Während beide Straftaten den Tod einer Person zur Folge haben, zeichnet sich der Mord durch zusätzliche Umstände aus, die eine größere Gefährlichkeit belegen, wie Heimtücke, Grausamkeit oder die Ausführung des Verbrechens gegen eine Belohnung.
Schlüsselmerkmale:
- Beide Straftaten fallen unter die Delikte gegen das Leben, bei denen die Absicht besteht, das Leben einer anderen Person zu beenden.
- Totschlag: Wird mit 10 bis 15 Jahren Haft bestraft.
- Mord: Wird mit 15 bis 25 Jahren Haft bestraft. Wenn erschwerende Umstände vorliegen, kann die Strafe eine lebenslange Haftstrafe mit Überprüfung umfassen.
Straftatbestand des Totschlags:
Totschlag beinhaltet den Tod einer Person durch die Hand eines anderen, mit einer direkten oder indirekten Absicht zu töten. Laut Strafgesetzbuch zieht dieses Delikt Strafen von 10 bis 15 Jahren Haft nach sich.
Voraussetzungen des Totschlags:
- Tötungsabsicht: Nachgewiesen durch das Verhalten des Täters, die verwendeten Mittel und andere Faktoren.
- Kausalität: Es muss eine direkte Verbindung zwischen der Handlung des Täters und dem Tod des Opfers bestehen.
- Vorsatz: Kann direkt, indirekt oder eventualistisch sein und spiegelt den Willen des Täters wider, den Tod zu verursachen.
Straftatbestand des Mordes:
Mord, geregelt in Artikel 139 des Strafgesetzbuches, beinhaltet den Tod einer Person unter erschwerenden Umständen wie Heimtücke, Preis oder Belohnung oder Grausamkeit. Diese Elemente verwandeln einen Totschlag in einen Mord und erhöhen die Haftstrafe auf einen Bereich von 15 bis 25 Jahren oder eine lebenslange Haftstrafe mit Überprüfung in schwerwiegenderen Fällen.
Elemente des Mordes:
- Heimtücke: Töten, ohne dass das Opfer sich verteidigen kann.
- Preis oder Belohnung: Töten im Austausch für einen wirtschaftlichen Nutzen oder ein Versprechen.
- Grausamkeit: Die absichtliche Erhöhung des Leidens des Opfers.