Analyse des Urteils 224/2024 des Obersten Gerichtshofs vom 7. März: Artikel 324 LECrim und die Flexibilisierung der Fristen bei strafrechtlichen Ermittlungen.

Der Kontext des Artikels 324 StPO


Artikel 324 der Strafprozessordnung, in seiner aktuellen Fassung durch das Gesetz 41/2015 eingeführt, setzt spezifische Fristen für die Ermittlungsphase, um eine zügige und effiziente Strafjustiz zu gewährleisten und ungerechtfertigte Verzögerungen zu verringern.

Die Vorschrift legt fest, dass die Ermittlungen innerhalb einer maximalen Frist von zwölf Monaten abgeschlossen sein müssen, wobei jedoch auf richterlich motivierte Entscheidung eine wiederholte Verlängerung zulässig ist. Diese Bestimmung stellt eine bedeutende zeitliche Grenze dar, da sie ein Gleichgewicht zwischen den Erfordernissen der Strafverfolgung und den Rechten des Beschuldigten (Recht auf Verteidigung und auf ein Verfahren ohne ungerechtfertigte Verzögerungen, Artikel 24 der Verfassung) herstellt.

In der Praxis haben jedoch Kontroversen über die Folgen der Nichteinhaltung dieser Frist geführt. Die jüngste Rechtsprechung, insbesondere das Urteil STS 1046/2024, bestätigt die in der Entscheidung STS 836/2021 formulierte Doktrin und untersucht detailliert, wie mit Maßnahmen verfahren werden soll, die außerhalb der Frist ergriffen wurden, und welche Auswirkungen dies auf das Strafverfahren hat.

Instrumentelle Natur und Ausschluss der Frist:


Ein wesentlicher Aspekt des Urteils ist die Einstufung der Überprüfung von Telefonaten, die durch den Justizbeamten durchgeführt wurde. Der Oberste Gerichtshof trifft eine entscheidende Unterscheidung zwischen ordentlichen Ermittlungsmaßnahmen und solchen, die instrumental oder vorbereitend sind:
• Ordentliche Maßnahmen: Dies sind gerichtliche Handlungen, die direkten Einfluss auf die Ermittlungsphase haben. Sie unterliegen vollständig der Frist des Artikels 324 StPO und müssen innerhalb des festgelegten Zeitrahmens beschlossen und durchgeführt werden.
• Instrumentelle oder vorbereitende Maßnahmen: Diese dienen der Aufnahme von Informationen oder Dokumenten, die bereits beschafft wurden. Sie stellen keine neue Beweisführung dar, sondern erfüllen eine technische oder unterstützende Funktion für den Ablauf des Verfahrens.

Das Gericht stellt fest, dass die Überprüfung der Aufnahmen durch den Justizbeamten in diese zweite Kategorie fällt, da es sich um eine „Dokumentationstätigkeit handelt, die den Zugang zu echten Beweismitteln erleichtert, ohne dass sie an sich eine wesentliche Ermittlungsmaßnahme darstellt.“

Daher unterliegt die Überprüfung nicht der Frist des Artikels 324 StPO, da sie keine neuen Beweismittel beschafft. Diese Unterscheidung ist von Bedeutung, da sie den Anwendungsbereich von Artikel 324 flexibilisiert und es ermöglicht, technische oder unterstützende Maßnahmen nach Ablauf der Ermittlungsfrist ohne Nichtigkeit durchzuführen.

Folgen der Nichteinhaltung der Frist:


Ein weiteres zentrales Thema des Urteils ist die Beziehung zwischen der Nichteinhaltung des Artikels 324 und der Verletzung von Grundrechten, wie dem Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 24 der Verfassung).

Der Zweite Senat des Obersten Gerichtshofs wiederholt, dass die Verletzung des Fristensystems des Artikels 324 nicht per se eine verfassungswidrige Verletzung darstellt und widerspricht damit teilweise anderen jüngeren Urteilen, wie der STS 974/2024, die ein mögliches Risiko der Rechtsbeugung warnen.

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass:

  1. Die Fristüberschreitung eine prozessuale Unregelmäßigkeit darstellt, jedoch nicht die automatische Nichtigkeit der durchgeführten Maßnahmen zur Folge hat.
  2. Die Gültigkeit der Maßnahmen davon abhängt, dass keine Grundrechte des Beschuldigten verletzt werden.
  3. Das Überschreiten der Frist unterscheidet sich von der illegalen Beweiserhebung, die verfassungswidrige Rechte verletzt.

Wie im Urteil festgehalten wird: „Die Unverwertbarkeit von Maßnahmen nach Ablauf der Frist betrifft nur die Entscheidung, die das Ermittlungsverfahren abschließt, nicht jedoch die Gültigkeit des Beweismaterials in der Hauptverhandlung.“

Diese Feststellung führt zu einer wichtigen Unterscheidung zwischen abgelaufenen Ermittlungen und unzulässigen Beweisen, indem eine Doktrin konsolidiert wird, die es erlaubt, Ermittlungsmaßnahmen, die außerhalb der Frist durchgeführt wurden, im Verfahren zu verwenden, solange keine Grundrechte verletzt wurden.

Verfallene Maßnahmen als Beweismittel:


Ein besonders umstrittener Punkt des Urteils ist die prozessuale Paradoxie, die sich aus der Analyse des Artikels 324 StPO ergibt. Das Gericht erkennt an, dass:
• Eine Maßnahme, die nach Ablauf der Frist durchgeführt wurde, nicht zur Grundlage der Entscheidung über die Einstellung der Ermittlungen oder die Fortsetzung des Verfahrens dienen kann.
• Diese gleiche Maßnahme jedoch als gültiges Beweismittel in der Hauptverhandlung verwendet werden kann, solange sie nicht verfassungswidrig erlangt wurde.

Das Gericht erklärt: „Die Beweiskraft der gewonnenen Informationen wird nicht durch die Verspätung der Ermittlungsmaßnahme beeinträchtigt.“ Diese Schlussfolgerung wird in der juristischen Lehre kritisch betrachtet, da sie zu einer Entstellung des Artikels 324 StPO führt:

  1. Praktische Ineffektivität der Fristen: Wenn verfallene Maßnahmen als Beweismittel im Verfahren verwendet werden können, verliert die Frist für die Ermittlungen ihre Kontroll- und Garantiefunktion.
  2. Fehlen klarer prozessualer Konsequenzen: Das Fehlen von wirksamen Sanktionen fördert die Durchführung von Maßnahmen außerhalb der Frist.
  3. Rechtliche Unsicherheit: Das Paradoxon zwischen der Unverwertbarkeit für die Entscheidung zur Einstellung der Ermittlungen und der Gültigkeit im Hauptverfahren führt zu einem schwer zu rechtfertigenden Widerspruch aus prozessualer Sicht.

Flexibilisierung des Systems:


Das Urteil spiegelt eine Flexibilisierung des Systems der Fristen im Artikel 324 StPO wider, indem neue Kategorien von Maßnahmen eingeführt werden:
• Instrumentelle: Technische oder dokumentarische Handlungen, die die Ermittlung nicht wesentlich verändern.
• Vorbereitende: Maßnahmen, die das Hinzufügen bereits erhaltener Informationen erleichtern.

Das Risiko dieser Doktrin besteht darin, dass diese Kategorien sich ausweiten und zu einem Mittel werden könnten, um die Frist für die Ermittlungen zu umgehen. Wie die juristische Kritik anmerkt: „Die Schaffung neuer rechtlicher Institutionen, wie instrumentelle oder abgeleitete Maßnahmen, kann das System so weit flexibilisieren, dass es in der Praxis eliminiert wird.“

Es ist erforderlich, klare Grenzen zu setzen, um zu verhindern, dass diese Kategorien die Effektivität des Artikels 324 StPO verwässern.

Schlussfolgerung:


Das Urteil STS 1046/2024 konsolidiert eine Doktrin, die die Folgen der Nichteinhaltung von Artikel 324 StPO abmildert und die Verwendung von Maßnahmen, die außerhalb der Frist durchgeführt wurden, als Beweismittel im Hauptverfahren zulässt. Obwohl das Gericht wiederholt, dass diese Unregelmäßigkeit keine Grundrechte verletzt, wird die Interpretation kritisiert, da sie die zeitliche Grenze entstellt und Praktiken zulässt, die die Effektivität des Strafverfahrens beeinträchtigen könnten.

Es ist entscheidend, die Schwächen des Systems durch gesetzgeberische oder rechtsprechende Reformen anzugehen, die:
• Die praktische Wirksamkeit des Artikels 324 StPO stärken.
• Klare Konsequenzen für verspätete Maßnahmen einführen.
• Das Gleichgewicht zwischen der Effizienz der Ermittlungen und den Rechten des Beschuldigten gewährleisten.

Das Urteil spiegelt eine strukturelle Spannung zwischen der Notwendigkeit wider, den Prozess zu flexibilisieren, um die Ermittlungen nicht zu behindern, und der Verpflichtung, die prozessualen Fristen als Garantie für den Beschuldigten zu respektieren. Dieses Gleichgewicht bleibt eine der großen Herausforderungen des Strafverfahrens in Spanien.