Was ist Cyberkriminalität?
Cyberkriminalität kann als illegales Verhalten definiert werden, bei dem Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien verwendet werden, um Handlungen wie Identitätsdiebstahl, die Verbreitung von Malware, Online-Betrug, Belästigung und viele andere zu begehen. Diese Handlungen beschränken sich nicht nur auf das Surfen im Internet, sondern können auch über Anwendungen, Geräte oder digitale Plattformen ausgeführt werden und dabei Einzelpersonen, Unternehmen und sogar Regierungen und Institutionen betreffen.
Die ständige technologische Weiterentwicklung hat zu immer raffinierteren Angriffen geführt, was sowohl ihre Erkennung als auch ihre Prävention erschwert. Dieses Szenario erfordert eine parallele Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der von verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren ergriffenen Cybersicherheitsmaßnahmen.
Die rechtliche Antwort im Strafgesetzbuch
Das spanische Strafgesetzbuch klassifiziert Cyberkriminalität nicht als eigene Kategorie, sondern behandelt sie nach ihrem Einfluss und ihren spezifischen Merkmalen. Um eine angemessene Reaktion auf diese Phänomene zu gewährleisten, wurde im Jahr 2011 die Position des Sonderstaatsanwalts für Cyberkriminalität geschaffen, der die rechtlichen Maßnahmen gegen diese Straftaten koordiniert.
Der rechtliche Rahmen umfasst spezifische Bestimmungen wie:
- Art. 248.2 StGB: Betrifft den Cyberbetrug, bei dem es um den Erwerb von Vermögenswerten durch Täuschung oder Irrtum geht, sei es durch Personen oder durch Manipulation von Computersystemen. Er schließt den Besitz von Programmen ein, die zum Begehen von Betrug entwickelt wurden.
- Art. 264 StGB: Bestraft Cyber-Schäden, die Informationen betreffen, während Art. 264 bis StGB sich auf Dienstverweigerung (Denial-of-Service-Angriffe) bezieht, die Systeme beeinträchtigen.
- Art. 256 StGB: Bezeichnet den „Zeitdiebstahl“, also die unbefugte Nutzung eines Computersystems.
- Art. 278 StGB: Konzentriert sich auf Hacking, das Geschäftsgeheimnisse verletzt.
- Art. 243 StGB: Regelt die Cyber-Erpressung, die Gewalt oder Einschüchterung beinhaltet.
- Art. 197.7 StGB: Legt fest, dass nur der Initiator einer unbefugten Verbreitungskette strafrechtlich verantwortlich ist, nicht die nachfolgenden Übermittler.
Klassifizierung der Cyberkriminalität
Cyberkriminalität kann in drei Hauptkategorien unterteilt werden, je nach ihrer Natur und den Zielen des Verhaltens:
- Cyber-Ökonomische Kriminalität: Umfasst Betrug und Finanzdelikte.
- Cyber-Einbruch: Bezieht sich auf Hacking-Angriffe, die darauf abzielen, sensible Informationen oder persönliche Daten zu erlangen.
- Cyberterrorismus: Aktivitäten wie Rekrutierung, Verbreitung von Botschaften und Durchführung von Angriffen zu destabilisierenden Zwecken.
Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs
Der spanische Oberste Gerichtshof hat maßgeblich zur Auslegung und Anwendung der Gesetze zur Cyberkriminalität beigetragen und wichtige Präzedenzfälle geschaffen:
- STS 599/2021: Im Zusammenhang mit Belästigung stellt der Oberste Gerichtshof fest, dass dieses Delikt Beharrlichkeit und Wiederholung der Handlungen erfordert und dass diese das persönliche Leben des Opfers erheblich beeinträchtigen müssen. Dieses Urteil ist im Kontext digitaler Belästigung von Bedeutung.
- STS 481/2018: Klärt, dass der unbefugte Zugang zu Computersystemen (Hacking) nicht nur als Eindringen in geschützte Systeme, sondern auch als Manipulation gespeicherter Daten zu interpretieren ist und unterstreicht den Schutz der digitalen Privatsphäre.
- STS 120/2020: Betont die Bedeutung von Beweisen bei Delikten wie Cyberbetrug und gibt an, dass der Kausalzusammenhang zwischen der Straftat und dem Schaden durch Transaktionsverfolgung und Systemanalyse nachgewiesen werden muss.
- STS 531/2019: Bezüglich Cyber-Schäden spezifiziert dieses Urteil, dass das Delikt nicht nur die Zerstörung von Daten umfasst, sondern auch deren Veränderung, die die Funktionalität beeinträchtigt, und stärkt das Konzept des „Angriffs auf Informationen, nicht auf das System“.
- STS 162/2021: In Fällen von Straftaten gegen die Privatsphäre stellt der Oberste Gerichtshof fest, dass das Aufnehmen und Verbreiten persönlicher Bilder ohne Zustimmung eine schwere Verletzung darstellt, insbesondere wenn dies über soziale Netzwerke geschieht.
Hauptformen der Cyberkriminalität
Zu den häufigsten Typologien gehören:
- Cyberbetrug (Art. 248.2 StGB): Erwerb von Vermögenswerten durch Täuschung, Manipulation von Computersystemen oder den Einsatz betrügerischer Geräte.
- Cyber-Schäden (Art. 264 StGB): Zerstörung oder Veränderung fremder Daten.
- Hacking (Art. 278 StGB): Unbefugter Zugriff auf Geschäftsgeheimnisse.
- Verletzung der Privatsphäre (Art. 197.7 StGB): Unzulässige Verbreitung persönlicher Daten.
- Digitale Marktmanipulation (Art. 281.1.2 StGB): Manipulation des Marktes durch digitale Systeme.
Rechtliche Merkmale dieser Kriminalität
- Vorverlagerung der Schutzbarriere: Verdächtige Handlungen wie der Besitz von Werkzeugen zum Begehen von Straftaten werden bestraft, bevor der Schaden eintritt.
- Halböffentliche Delikte: Einige, wie Hacking, erfordern eine vorherige Anzeige.
- Anwendung auf juristische Personen: Unternehmen können mit Sanktionen wie der Sperrung des Zugriffs auf rechtswidrige Inhalte oder der Unterbrechung von Diensten belegt werden.
- Schutz des Inhalts, nicht des Containers: Gesetze konzentrieren sich auf den Schutz von Informationen, nicht auf die Geräte, die sie enthalten.
Herausforderungen der Cybersicherheit und soziale Zusammenarbeit
Der technologische Fortschritt hat eine doppelte Realität geschaffen: eine Verbesserung der Lebensqualität, aber auch einen fruchtbaren Boden für neue Formen der Kriminalität. Cyberkriminalität hat sich von isolierten Handlungen zu organisierten und groß angelegten Phänomenen entwickelt.
Dies verdeutlicht die Notwendigkeit, den rechtlichen Rahmen zu stärken, die digitale Bildung zu fördern und die Gesellschaft für die mit der Nutzung von Technologien verbundenen Risiken zu sensibilisieren. Öffentlich-private Zusammenarbeit ist wesentlich, um wirksame Präventions- und Reaktionsinstrumente gegen diese Bedrohungen zu entwickeln.
Das Engagement für Cybersicherheit und digitale Gerechtigkeit muss konstant bleiben und sich an die neuen Herausforderungen anpassen, die mit jedem technologischen Fortschritt entstehen. Der Schutz von Personen und Institutionen in der digitalen Umgebung ist nicht nur ein rechtliches Gebot, sondern auch eine gemeinsame ethische Verantwortung.