Steuerstraftat in Spanien: Was ausländische Unternehmer und Investoren wissen müssen

Sind Sie als Ausländer von einem Steuerstrafverfahren in Spanien betroffen?

Wenn Sie als Unternehmer, Investor oder Selbstständiger in Spanien tätig sind oder Einnahmen aus Spanien erzielen, müssen Sie die steuerlichen Pflichten beachten. Falls Sie mehr als 120.000 Euro pro Jahr an Steuern hinterzogen haben, kann dies gemäß Artikel 305 des spanischen Strafgesetzbuchs (Código Penal) als Steuerstraftat (Steuerhinterziehung) geahndet werden.

In diesem Artikel erklären wir, wie die spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria) Steuervergehen verfolgt, welche Strafen drohen und wie Sie sich effektiv verteidigen können.

Fukuro Legal ist eine auf Steuerstrafrecht spezialisierte Kanzlei mit deutschsprachiger Beratung und arbeitet mit erfahrenen Steuerberatern zusammen, um Ihre Rechte in Spanien zu schützen.

1. Wann liegt eine Steuerstraftat in Spanien vor?

Laut dem spanischen Strafgesetzbuch gilt eine Steuerhinterziehung als Straftat, wenn eine Person oder ein Unternehmen innerhalb eines Steuerjahres mehr als 120.000 Euro an Steuern nicht bezahlt.

Wer ist betroffen?

  • Ausländische Unternehmer, die in Spanien verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, aber keine Steuern abführen.
  • Investoren mit Einkünften aus spanischen Immobilien, Aktien oder anderen Kapitalanlagen, die nicht deklariert wurden.
  • Personen, die über digitale Plattformen, Kryptowährungen oder grenzüberschreitenden Online-Handel Einnahmen erzielen.

Spanien hat internationale Abkommen zur Steuerkontrolle und kann Bank- und Finanzinformationen aus dem Ausland abrufen.

2. Ablauf eines Steuerstrafverfahrens in Spanien

Wenn die spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria) eine Unregelmäßigkeit entdeckt, kann sie ein Inspektionsverfahren einleiten.

Phase 1: Steuerprüfung und Ermittlung

🔹 Analyse von Banktransaktionen, Rechnungen und Steuererklärungen
🔹 Zusammenarbeit mit internationalen Steuerbehörden (OECD, EU-Richtlinien DAC6)
🔹 Beschlagnahmung von Vermögenswerten möglich

Phase 2: Verwaltungsverfahren oder Strafverfahren

Unter 120.000 Euro: Verwaltungsstrafe von 50 % bis 150 % der hinterzogenen Steuern
Über 120.000 Euro: Steuerstraftat → Anzeige bei der Staatsanwaltschaft

Phase 3: Mögliche Strafen für Steuerhinterziehung

  • Gefängnisstrafe von 1 bis 5 Jahren
  • Geldstrafe von 100 % bis 600 % des hinterzogenen Betrags
  • Beschlagnahmung von Vermögenswerten in Spanien und der EU
  • Ausschluss von Subventionen und Steuervorteilen

WICHTIG: Bei einer Steuerhinterziehung von mehr als 600.000 Euro drohen verschärfte Strafen, einschließlich einer Haftstrafe von bis zu 6 Jahren.

3. Wie können Sie sich gegen ein Steuerstrafverfahren in Spanien verteidigen?

Wenn Sie als deutscher oder ausländischer Unternehmer in Spanien mit einer Steuerstrafsache konfrontiert sind, ist schnelles Handeln entscheidend.

Unsere Lösungen bei Fukuro Legal:

✔️ Rechtliche Verteidigung im Steuerstrafrecht durch erfahrene Anwälte
✔️ Steuerliche Beratung, um eine Nachzahlung oder Reduzierung der Strafen zu erreichen
✔️ Verhandlung mit der Steuerbehörde, um ein Verfahren abzuwenden
✔️ Rechtliche Einsprüche und Berufungen, um Ihre Rechte zu schützen

Welche Möglichkeiten gibt es, eine Strafe zu vermeiden?

  • Nachzahlung vor der Anklage: Falls die Steuerschuld vor einer Strafanzeige beglichen wird, kann das Verfahren eingestellt werden.
  • Vergleich mit der Staatsanwaltschaft: In bestimmten Fällen ist eine Einigung möglich, um eine Haftstrafe zu verhindern.
  • Anfechtung der Ermittlungen: Falls Verfahrensfehler oder falsche Berechnungen vorliegen, können wir das Verfahren anfechten.

4. Was tun, wenn Sie Post von der spanischen Steuerbehörde erhalten?

Warten Sie nicht, bis ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Wenn Sie von der spanischen Steuerbehörde oder einem Gericht eine Mitteilung erhalten, setzen Sie sich sofort mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung. Eine frühzeitige Verteidigungsstrategie kann eine Strafanzeige verhindern.

📞 Kontaktieren Sie uns jetzt für eine erste Einschätzung Ihrer Situation.

📍 Fukuro Legal – Experten für Steuerstrafrecht in Spanien